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Weimer, T. · Im OP · 2017 · Heft 5 · S. 181 bis 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erneut hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine Patientenverfügung nur bindend ist, wenn der Patient konkrete Entscheidungen zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen trifft. Der Wunsch auf „lebenserhaltende Maßnahmen“ verzichten zu wollen, sei grundsätzlich nicht ausreichend. Allerdings dürften die Anforderungen an die Bestimmtheit nicht überspannt werden. Die erforderliche Konkretisierung könne sich im Einzelfall auch bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fälle…