Aktuelle Entwicklungen im Heilpraktikerwesen: Darstellung der verschiedenen Handhabungen der Erlaubniserteilung im Ländervergleich mit Bezug zu den gesetzlichen Grundlagen
Stark, K. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Heilpraktikerwesen hat als Basis das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939. Die dort festgelegten Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß, denn die Ausdifferenzierung der Heilberufe war im Jahr 1939 nicht absehbar. Die Prüfung ist keine „Wissensprüfung“ sondern eine „Gefahrenabwehr-Prüfung“. Dies bedingt, dass die Zulassungsvoraussetzungen niedrig sind. Fast alle Bundesländer führen mittlerweile einheitlich eine schriftliche Prüfung durch. Die Zusammenstellung und zeitgerechte Zustellung der Multiple-Choice Prüfungsfragen wird dankenswerter Weise vom Gesundheitsamt Ansbach übernommen. Beim „allgemeinen Heilprakti…