CareLit Fachartikel

Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt

Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
335234
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 77
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-04-09 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Die zeitnahe Übermittlung von Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Gesundheitsämtern (GÄ) über die zuständigen Landesbehörden ans Robert Koch-Institut ist, neben einer zeitnahen Meldung, bedeutsam für die überregionale Ausbruchserkennung. Durch die Änderung des IfSG am 29.3.2013 wurde die Übermittlungsfrist von zwei Wochen auf zwei Arbeitstage verkürzt. Wir verglichen die Übermittlungszeiten vor und nach IfSG-Änderung und analysierten den Einfluss auf die Arbeitslast der GÄ und die Datenqualität. Die Übermittlungszeit wurde als Zeitraum zwischen dem Meldedatum und dem Übermittlungsdatum der zus…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Datensatz Betrug Das Gesundheitswesen