Erfolgreiche Gesetzesänderung: Meldedaten werden vom Gesundheitsamt schneller an das Robert Koch-Institut übermittelt
Schumacher, J.; Schumacher, D.; Salmon, M.; Diercke, M.; Czogiel, I.; Claus, H.; Gilsdorf, A. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zeitnahe Übermittlung von Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Gesundheitsämtern (GÄ) über die zuständigen Landesbehörden ans Robert Koch-Institut ist, neben einer zeitnahen Meldung, bedeutsam für die überregionale Ausbruchserkennung. Durch die Änderung des IfSG am 29.3.2013 wurde die Übermittlungsfrist von zwei Wochen auf zwei Arbeitstage verkürzt. Wir verglichen die Übermittlungszeiten vor und nach IfSG-Änderung und analysierten den Einfluss auf die Arbeitslast der GÄ und die Datenqualität. Die Übermittlungszeit wurde als Zeitraum zwischen dem Meldedatum und dem Übermittlungsdatum der zus…