Antibiotikaverbrauchssurveillance nach §23 IfSG, 2011 – eine neue Herausforderung für Krankenhäuser und Gesundheitsämter – Daten aus Frankfurt am Main, 2012 und 2013
Heudorf, U.; Hausemann, A. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahre 2011 wurden Krankenhäuser erstmals zu einer Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance verpflichtet. Ausführungshilfen des Robert Koch-Instituts erschienen im Sommer 2013. Demnach sollen die Wirkstoffe sollen nach dem ATC-Standard (anatomical therapeutic chemical) als DDD (defined daily doses) erfasst werden. Nachfolgend wird berichtet, wie in Frankfurt am Main mit dieser neuen Herausforderung umgegangen wurde. Material und Methoden: Das Gesundheitsamt Frankfurt stimmte sich mit Vertretern der Kliniken ab, dass zunächst nur die Wirkstoffe als DDD pro gesamtes…