Die „Normalität“ in der Arbeit des Gesundheitsamtes der „Seestadt Rostock“ 1935 – 1945
Schwarz, M. · Das Gesundheitswesen · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) wurde am 14. Juli 1933 die Zwangssterilisation als Mittel der Negativauslese zur Umsetzung einer rassisch betriebenen Bevölkerungspolitik legalisiert. Die neu geschaffene Institution des Öffentlichen Gesundheitsdienstes war dann ab 1. April 1935 gemäß „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG) Garant zur einheitlichen Durchführung nationalsozialistischer Erb- und Rassenpflege. Wie fast überall im Deutschen Reich nahm auch in der einwohnerstärksten mecklenburgischen Stadt ein „Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Rostock“ se…