Medizinstudenten auf die Begegnung mit behinderten Patienten vorbereiten
Michel, M.; Seidel, A.; Wienholz, S.; Riedel-Heller, S. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erhebt diese Rechte erstmals in den Status allgemeiner Menschenrechte. Mit Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland im Jahr 2009 werden die Anforderungen der Konvention rechtsverbindlich für die Gestaltung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Das gilt auch für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Im Artikel 25 „Gesundheit“ werden speziell die Rechte behinderter Menschen in der gesundheitlichen Versorgung angesprochen und gefordert, den gleichberechtigten Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten…