Frühförderung als Komplexleistung des SGB IX
Ditschler, K. · Das Gesundheitswesen · 2004 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das SGB IX ordnet die von den sieben Rehabilitationsträger zu erbringenden Leistungen vier Leistungsgruppen zu: darunter sind die Leistungsgruppen „Medizinische Rehabilitation“ und „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“. Früherkennung und Frühförderung gehören zur Leistungsgruppe „Medizinische Rehabilitation“ und werden von Ärzten und fachübergreifend arbeitenden ärztlichen Diensten und Einrichtungen erbracht. Da diese Dienste und Einrichtungen jedoch auch sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten Leistungen erbringen, enthält das…