CareLit Fachartikel
Arbeitszeiten An-u.Auskleidezeiten, Wege-u. Umkleidezeiten
1995 · Heft 1 · S. 2 bis 10
Dokument
33578
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitteilung Nr. 10/95.An-u. Auskleidezeit gilt dann als Arbeitszeit, wenn aus hygienischen Gründen vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird, welche Dienstkleidung wo zu tragen u. zu wechseln ist.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
WEGE/UMKLEIDEZEITEN
ARBEITSRECHT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER