Belehrung gemäß § 43 IfSG – Erfolgskontrolle bei ausgewählten Jugendgruppen
Gehrmann, E.; Disteler, R.; Riesel, J.; Morgenroth, H. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes vom 20.07.2000 führt das Gesundheitsamt Waren zweimal in der Woche die Belehrung gemäß § 43 IfSG durch. In unserem Landkreis arbeiten verschiedene Bildungsträger mit Jugendlichen, die nur eine geringe bzw. keinen Schulabschluss haben. Es sind überwiegend Hauptschul- bzw. Förderschulabschlüsse. Diese Jugendlichen müssen verschiedene Praktika in Lebensmitteleinrichtungen absolvieren und benötigen dazu die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Auf Initiative der Mitarbeiter wurde ein Fragebogen zu Inhalten der Erstbelehrung erarbeitet, der durch die Teilnehmer vor Ausg…