Sozialpädagogisch/psychologische Einzelfallhilfe – ein Berliner Sonderfall der Eingliederungshilfe
Gagel, D. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sozialpädagogische Einzelfallhelfer können nach § 53 Sozialgesetzbuch im Land Berlin eingesetzt werden. Ziele: Im Zentrum steht ein klar umrissenes Aufgabengebiet, wenn andere Hilfen (noch) nicht (mehr) greifen, (z.B. Unterstützung in der Alltagsbewältigung). Dabei ist eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme (z.B. Hilfe bei der Wohnungssuche, Anleitung zur Haushaltsführung) angestrebt. Darüber hinaus können Klärung und Beobachtung des weiteren Verlaufes bei unklaren Zustandsbildern (z.B. Motivation zur Therapie, Anleitung zur Kommunikation, Aufbau sozialer Kontakte) von Bedeutung sein. Schließlich dienen diese Hi…