CareLit Fachartikel

Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen gemäß § 26 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Landesgesundheits…

Hiller, I.; Ellsäßer, G. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
335828
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Hiller, I.; Ellsäßer, G.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 68
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2006-05-17 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Dem Landesgesundheitsamt (LGA) Brandenburg wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Medizinproduktegesetz (MPZV vom 9.2.2005) auch die Überwachung der Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten übertragen. Von den insgesamt 59 Einrichtungen der Zentralen Sterilgutversorgung (ZSVA) in den Krankenhäusern des Landes, deren Überwachung erste Priorität hatte, wurden bisher 22 Einrichtungen mit Aufbereitungskapazitäten von 50–500 STE pro Tag durch Mitarbeiter des LGA aufgesucht. Sie wurden auf Einhaltung der gemeinsamen Empfehlungen der Kommission für K…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Medizinprodukte Arzneimittel Das Gesundheitswesen