5 Jahre Teildienstfähigkeit
Jaehn, M.R. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei Schritte markieren den Weg des Gesetzgebers, vorzeitige Pensionierungen zu reduzieren: 1. die „qualitative Lösung“ von 1992 (=Umsetzung in unterwertige Tätigkeit in Vollzeit); 2. die „quantitative Lösung“ (=Verbleiben in der bisherigen Tätigkeit in – ggf. bezuschusster – Teilzeit). Letzteres Modell, volkstümlich stets Teildienstfähigkeit genannt, ist seit 1998 nutzbar, in Hamburg ab 2001. Es wurde besonders unter medizinisch-gutachtlichen Aspekten gefordert, während sich der Gesetzgeber mit dieser Maßnahme, die selber Geld kostet, stets schwer tat: Geburtsfehler des Gesetzestextes wurden erst nach Jahren be…