Überwachung der Infektionshygiene im ambulanten medizinischen Bereich – Umsetzung von § 36 Abs. 1 und 2 IfSG am Beispiel des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt – Strategien, Ziele un…
Heudorf, U.; Hofmann, H.; Kutzke, G.; Otto, U. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die seuchenhygienische Überwachung der Krankenhäuser ist schon seit Jahrzehnten gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Gesundheitsämter. Durch das 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz wurden diese Aufgaben erheblich ausgeweitet. Während die Überwachung der „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ eine Pflichtaufgabe wurde, können darüber hinaus auch „Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden“ durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. In Frankfurt wurden vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes – neben wen…