Freizeitbeschäftigung der Viertklässler im Landkreis Müritz
Gehrmann, E.; Herrlich, S. · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind im § 15 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (1994) benannt. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören unter anderem regelmäßige Untersuchungen während der Schulzeit, wobei Art und Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchungen in der Schulgesundheitspflege – Verordnung von 1996 festgelegt sind. In Mecklenburg-Vorpommern werden danach schulärztliche Untersuchungen bei allen Kindern vor der Einschulung, in der vierten und in der achten Klasse durchgeführt. Neben der klinischen Ganzkörperuntersuchung und einer g…