Hygiene in der Zahnarztpraxis
Okpara-Hofmann, J. · Das Gesundheitswesen · 2013 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Zahnarztpraxen durch das Gesundheitsamt im Rahmen einer infektionshygienischen Überprüfung begangen werden. Risikoadaptiert wurden im Gesundheitsamt der Stadt Köln 31 Zahnarztpraxen mit dem Schwerpunkt Implantologie von 2008 bis Ende August 2012 nach einer Ankündigung begangen. In der gleichen Zeit wurden 9 sonstige Zahnarztpraxen anlassbezogen und unangekündigt begangen. Seit dem Inkrafttreten des IfSG sind mehr als 10 Jahre vergangen. Bereits vor dem Inkrafttreten des IfSG wurde im Jahre 1998 eine Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräv…