Haftfähigkeit aus der Sicht des Justizvollzuges
Morgenstern, J. · Das Gesundheitswesen · 2013 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Strafprozessordnung (StPO) wird im §455 die Haftfähigkeit (Vollzugstauglichkeit) geregelt. Die Entscheidung ob eine Haftunfähigkeit vorliegt, obliegt jedoch dem zuständigen Juristen. Die ärztliche Stellungnahme zur Frage der Haftfähigkeit stellt somit i.S. eines Gutachtens einen Ratschlag an die entscheidenden juristischen Instanzen dar. Ärzte außerhalb des Justizvollzuges (oft die Hausärzte der betroffenen Patienten und somit „subjektive“ Ärzte) kennen häufig die gesetzlichen Grundlagen nicht, noch haben sie meist keine exakten Vorstellungen über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung im Justizvo…