Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesens (ZER) zu Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Brandenburg
Picker, J.; Berndt, D.; Ellsäßer, G. · Das Gesundheitswesen · 2013 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Das ZER nahm am 01.06.2008 auf der Grundlage des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG) seine Arbeit auf. Ziel ist es, die Teilnahmeraten an den für die Kindergesundheit und den Kinderschutz wichtigen Untersuchungen U6 bis U9 sowie J1 zu erhöhen und potenzielle Risikofamilien zu identifizieren. Methode: Alle Kinder im Alter vom 9. Lebensmonat bis zum Beginn des 13. Lebensjahres, die mit Wohnsitz im Land Brandenburg gemeldet sind, werden von der gemäß §7 BbgGDG definierten „Zentralen Stelle“ (ZS) im LUGV Brandenburg zu den altersgerechten Früherkennungsuntersuchungen (U6 bis U9, J1) ein…