Analyse der ambulanten Kodierqualität in Sachsen und Thüringen anhand von Routinedaten der AOK PLUS – die Verwendung des Z-Zusatzkennzeichens in der Diagnosedokumentation
Schramm, A.; Kugler, J. · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Mit dem 2012 in Kraft getretenen GKV-VStG wurde die Einführung der ambulanten Kodierrichtlinie (AKR) aufgehoben. Ursprünglich sollte sie parallel zum Morbi-RSA im Jahr 2009 eingeführt werden, um die Qualität der Diagnoseinformationen für die Durchführung der Versichertenklassifikation zu gewährleisten. In der Ärzteschaft stieß die drohende Implementierung der AKR auf regen Widerstand [1]. Die Aufhebung impliziert, dass die Kodierqualität hinreichend gut ist und es keiner zusätzlichen Intervention bedarf. Dem Klassifikationssystem des Morbi-RSA liegen ausschließlich gesicherte Diagnosen zugrunde. Die…