CareLit Fachartikel

Rechtsticker

Weimer, T. · intensiv · 2025 · Heft 3 · S. 117 bis 117

Dokument
336075
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 19
Seiten
117 bis 117
Erschienen: 2025-05-06 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Der Behandelnde ist gemäß § 630f Abs. 1 BGB verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. Die nachträgliche Veränderung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch den Arzt oder Pflegefachpersonen unter Verstoß gegen diese Verpflichtung ist scho…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Germany Dokumentation intensiv