Pflegepolitik in 5 Minuten
N.N. · Heilberufe · 2025 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 362/22) zeigt die Benachteiligung ambulanter Pflegedienste. Das Gericht entschied, dass ein ambulanter Pflegedienst keinen Anspruch auf die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege hat, wenn der Pflegebedürftige vor der Kostenzusage des Sozialhilfeträgers verstirbt. Die gesetzliche Grundlage schließt ambulante Dienste explizit aus, so die Richter*innen. Ambulante Pflegedienste erbringen somit oft Leistungen ohne Garantie auf Vergütung. Würden sie die Pflege verweigern, weil die Kostenzusage nicht vorliegt, stünden hunderte Pflegebedürftige un…