CareLit Fachartikel
Ehegatten-Stellvertretungsrecht
N.N. · Heilberufe · 2025 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
336253
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Serie - Recht im Quartal Der § 1358 BGB ermöglicht seit 1.1.2023 zum ersten Mal ein Vertretungsrecht unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Er enthält aber komplizierte und missverständliche Grundaussagen sowie gefährlich versteckte Grenzen. Wer nicht aufpasst, kann zum Beispiel des „Totschlags durch Unterlassen“ verdächtigt werden. …
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Ermöglicht
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Ehegatten
Angelegenheiten
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Unterlassen
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