Politik & Management
N.N. · Pflegezeitschrift · 2024 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Pflegeberufegesetz regelt erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patientenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Gesetz ist seit 2020 in Kraft. Allerdings ist es nach Einschätzung des Think Tank Vorbehaltsaufgaben noch weithin unbekannt und/oder kaum jemand hält sich daran. Ein Autor*innenkollektiv aus Pflegewissenschaftler*innen und Pflegerechtler*innen, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, un…