CareLit Fachartikel

Vielen Heimbewohnern stehen jetzt Leistungen der Pflegekassen zu - Heimträger müssen eigenen Haushalt ermöglichen

Nakielski, H. · 1995 · Heft 2 · S. 3 bis 5

Dokument
33690
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
CareLit
Autor:innen
Nakielski, H.
Ausgabe
Heft 2 / 1995
Jahrgang 57
Seiten
3 bis 5
Erschienen: 1995-02-01 00:00:00
ISSN
1422-8629
DOI

Zusammenfassung

Ab April erhalten diejenigen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als erheblich, schwer oder schwerstbedürftig eingestuft wurden, zum ersten Mal Geldoder Sachleistungen der Pflegeversicherung. Allerdings nur dann, wenn sie -wie es im Gesetz heißtin ihrem Haushalt oder einem anderen Haushalt, in den sie aufgenommen sind, gepflegt werden. Das kann auch für Heimbewohn

Schlagworte

HEIMBEWOHNER HEIMVERTRAG KRANKENKASSE PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNG HEIMTRAEGER GESUNDHEITSSTRUKTURGESETZ