CareLit Fachartikel
Vielen Heimbewohnern stehen jetzt Leistungen der Pflegekassen zu - Heimträger müssen eigenen Haushalt ermöglichen
Nakielski, H. · 1995 · Heft 2 · S. 3 bis 5
Dokument
33690
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab April erhalten diejenigen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als erheblich, schwer oder schwerstbedürftig eingestuft wurden, zum ersten Mal Geldoder Sachleistungen der Pflegeversicherung. Allerdings nur dann, wenn sie -wie es im Gesetz heißtin ihrem Haushalt oder einem anderen Haushalt, in den sie aufgenommen sind, gepflegt werden. Das kann auch für Heimbewohn
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
HEIMVERTRAG
KRANKENKASSE
PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNG
HEIMTRAEGER
GESUNDHEITSSTRUKTURGESETZ