CareLit Fachartikel

Vorbeugen ist besser als heilen Verhalten und Maßnahmen sowie zivilrechtliche Verantwortung des Pflegepersonals bei Dekubitus

Röhling, H.-W.; Assenheimer, B.; Golembiewski, S. · Hygiene-Praxis, Norderstedt · 1995 · Heft 2 · S. 3 bis 4

Dokument
33736
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene-Praxis, Norderstedt
Autor:innen
Röhling, H.-W.; Assenheimer, B.; Golembiewski, S.
Ausgabe
Heft 2 / 1995
Jahrgang 8
Seiten
3 bis 4
Erschienen: 1995-02-01 00:00:00
ISSN
0935-283X
DOI

Zusammenfassung

Im pflegerischen Alltag sind Dekubitalgeschwüre nichts ungewöhnliches, dennoch zählt deren Behandlung zu den großen Problemen des Pflegewesens, da sie für den Patienten äußerst schmerzhaft sind, ernstlich den Gesundungsprozeß beeinträchtigen und damit den Klinikaufenthalt verlängern, was zu juristischen sowie personalund kostenintensiven Folgen führt. Bei sehr moderater Berechnung auf der Basis von englischen und amerikanischen Studien entstehen in Deutschland jährlich direkte Kosten durch Dekubitalgeschwüre von mindestens 800 Millionen, manche sprechen sogar von 2 Milliarden Mark.

Schlagworte

MEDIZIN KRANKHEIT HAUTKRANKHEIT DEKUBITUS DEKUBITUSPROPHYLAXE ZIVILRECHT HAFTUNGSRECHT Hygiene-Praxis Norderstedt