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Forschung & Lehre

N.N. · Pflegezeitschrift · 2023 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
337431
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 76
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2023-03-01 00:00:00
ISSN
2520-1816

Zusammenfassung

Ab dem Jahr 2029 müssen alle Lehrkräfte an Pflegeschulen einen akademischen Masterabschluss aufweisen können. Dies ist die verlängerte Frist einiger Bundesländer zur Umsetzung des Pflegeberufegesetz, das im Jahr 2017 verabschiedet wurde. Selbst diese Frist ist zeitlich sehr knapp bemessen, denn bislang fehlen zahlreichen Pflegeschulen solche Fachkräfte. Bis 2029 müssen Lehrkräfte ohne Masterabschluss nachqualifiziert werden. Ein solches Masterstudium dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Muss vorher ein Bachelorstudium absolviert werden, müssen sogar fünf bis sechs Jahre eingeplant werden. Für Lehrkräfte, die…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Müssen Lehrkräfte Masterabschluss Pflegeschulen Einen Frist Jahre Advanced Akademischen Verlängerte Bundesländer Umsetzung Pflegezeitschrift