CareLit Fachartikel

Recht auf mehr Transparenz Träger müssen Heimkostenerhöhungen stichhaltig begründen

Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 3 · S. 181 bis 188

Dokument
33901
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Markus, K.
Ausgabe
Heft 3 / 1995
Jahrgang 20
Seiten
181 bis 188
Erschienen: 1995-03-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht München hat als Berufungsinstanz eine Entscheidung zur Heimentgelterhöhung getroffen, die in der Öffentlichkeit großes Interesse gefunden hat. Das Gericht hat darüber zu entscheiden, was ein Heimträger in bezug auf Heimostenerhöhungen darf und was nicht. Vor allem die selbstzahlenden HeimbewohnerInnen hatten sich von dem Richterspruch mehr Transparenz der Heimkosten und eingehendere informationen bei künftigen Entgelterhöhungen erhofft.

Schlagworte

ALTENHEIM HEIMVERTRAG KOSTEN RECHTSWESEN RECHT URTEIL PRAXIS ELEMENTE RECHTSPRECHUNG WOHNUNG ALTENPFLEGE SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT VERHALTEN ES HÖHE