CareLit Fachartikel
Flecken auf der Hose Anspruch auf Schadensersatz beim Krankenbesuch
Kampmann, A. · Pflege aktuell, Berlin · 1995 · Heft 3 · S. 196 bis 197
Dokument
33910
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Schaden wird man klug, heißt es im Volksmund. Gemeint ist damit: Ist das Mißgeschick erst einmal geschehen, kann man es nicht mehr rückgängig machen, sondern lediglich veruschen, den Fehler in Zukunft zu vermeiden. Das betrifft beide Parteien, den Schädiger wie auch den Geschädigten. Allerdings kann der bereits eingetretene Schaden eingegrenzt, und unberechtigte Forderungen können rechtzeitig ausgeschlossen werden. Ansprüche auf Schadensersatz und Haftungsrecht sind die Themen dieses Beitrags aus der Reihe Recht in der Pflege.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ZIVILRECHT
HAFTUNGSRECHT
SONSTIGES
SCHADENSERSATZ
ARBEIT
VERSICHERUNG
VERHALTEN
HÖHE
PATIENTEN
FORTBILDUNG
Pflege aktuell
Berlin