CareLit Fachartikel
Fernbleiben von der Arbeit
Fongern, R. · Heilberufe · 1995 · Heft 3 · S. 46 bis 47
Dokument
33952
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitspflicht : Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag ist die Verpflichtung, innerhalb der Arbeitszeit die sich aus dem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ergebende Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer der Arbeit schuldhaft (§276BGB) und ohen rechtfertigenden Grund fern, so gerät er in Schuldnerverzug (§($ff.BGB)
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
ZEIT
BESCHEINIGUNG
KRANKHEIT
MEDIZIN
NAMEN
KRANKENHÄUSER
RISIKO
Heilberufe