Organentnahme bei Zustimung der Angehörigen Entwurf eines Transplantationsgesetzes
Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1995 · Heft 3 · S. 357 bis 358
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig sollen Transplantationen dann erlaubt sein, wenn bei fehlender Erklärung des Verstorbenen der nächste Angehörige der Entnahme ausdrücklich zustimmt. Ein auf Grundlage dieser sogenannten erweiterten Zustimmungslösung erarbeiteter Entwurf eines bundesweiten Transpantationsgesetzes wurde jetzt vom Bundesgesundheitsministierium vorgelegt. Auf diese Weise soll ein breitgetragenes Ja zur Organtransplantation herbeigeführt werden. Mit einer im September 1994 beschlossenen Grundgesetzänderung - sie ist am 15. November 1994 in Kraft getreten - war dem Bund die Möglichkeit gegeben worden, ein Gesetz vorzulegen, da…