Verordnungsverhalten von bayerischen Hausärzt*innen an der stationär-ambulanten Schnittstelle vor dem Hintergrund der Bayerischen Wirkstoffvereinbarung – Qualitative Ergebnisse de…
Zeschick, N.; Gollnick, J.; Muth, J.; Hörbrand, F.; Killian, P.; Krombholz, W.; Donner-Banzhoff, N.; Kühlein, T.; Sebastião, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2022 · Heft 7 · S. 900 bis 908
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EinleitungIn Deutschland haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Arznei‑, Verband‑, Heilund Hilfsmitteln gemäß §§ 31 ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Diese muss entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V). Zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung treffen die Krankenkassen gemeinsam mit den kassenärztlichen Vereinigungen Arzneiund Heilmittelvereinbarungen (§ 84 und § 106b SGB V). In Bayern gilt seit 2014 die Wirkstoffvereinbarung (WSV) zur Steuerung von Arzneimittelverordnungen, die die Richtgrößensystematik ablöste [1]…