Versorgung von Personen mit riskantem Alkoholkonsum und schwerer Alkoholkonsumstörung in Bremen: bedarfsgerecht und leitlinienkonform?
Manthey, J.; Lindemann, C.; Verthein, U.; Frischknecht, U.; Kraus, L.; Reimer, J.; Grün, A.; Kiefer, F.; Schulte, B.; Rehm, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2019 · Heft 12 · S. 122 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Riskanter Alkoholkonsum und schwere Alkoholkonsumstörungen sollten wegen gesundheitlichen Folgeschäden rechtzeitig erkannt werden. Die S3-Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“ empfiehlt daher die routinemäßige Anwendung von Screeningverfahren, z. B. in Allgemeinarztpraxen. Wird ein riskanter Konsum festgestellt, soll eine Kurzintervention erfolgen. Bei schwerer Alkoholkonsumstörung ist eine Entzugsbehandlung angezeigt, bei Komplikationsrisiken in stationärer Form. Schätzung des Anteils von Personen mit riskantem Konsum und schwerer Alkoholkonsumstörung in leitlinienkonformer V…