Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance nach § 23 Infektionsschutzgesetz – Daten und Erfahrungen aus den Krankenhäusern in Frankfurt am Main, 2012 – 2017
Heudorf, U.; Hausemann, A.; Steul, K. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2019 · Heft 8 · S. 1092 bis 1102
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2011 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ihren Antibiotikaverbrauch aufzuzeichnen und zu bewerten. In diesem Beitrag wird der Antibiotikaverbrauch in den Frankfurter Kliniken von 2012 bis 2017 im Trend vorgestellt und im Hinblick auf die 2014 formulierten Ziele – verbesserte perioperative Prophylaxe, Verminderung des Verbrauchs an Cefuroxim und Erhöhung des Penicillinverbrauchs bei Reduzierung des Einsatzes von Cephalosporinen (Penicillin/Cephalosporin-Quotient) – diskutiert. Alle Krankenhäuser übermitteln jährlich die DDD (Defined Daily Doses) aller eingesetzten Antibiotikawirkstoffe…