Cannabis zu medizinischen Zwecken – Das Gesetz vom März 2017 und seine Vorgeschichte
Cremer-Schaeffer, P.; Knöss, W. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2019 · Heft 5 · S. 801 bis 805
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit März 2017 haben sich mit dem „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ die Möglichkeiten zur ärztlichen Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen mit Cannabisarzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt werden. Es stehen somit auch Arzneimittel zur Verfügung, die nicht als Fertigarzneimittel zugelassen wurden. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in gerichtlichen Entscheidungen aus den Jahren 2005 und 2016. Durch die maßgebliche rechtliche Regelung erhöht sich die Verantwortung von Ärzten un…