CareLit Fachartikel

Ethische Bewertung von Studien am Menschen außerhalb des regulatorischen Rahmens: nicht bindend, aber von großer Wichtigkeit

Pigeot, I.; Foraita, R.; Frömke, C.; Haller, B.; Hoffmann, V.S.; Zapf, A. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2019 · Heft 5 · S. 722 bis 728

Dokument
342849
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Pigeot, I.; Foraita, R.; Frömke, C.; Haller, B.; Hoffmann, V.S.; Zapf, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 62
Seiten
722 bis 728
Erschienen: 2019-05-08 19:03:21
ISSN
1437-1588
DOI

Zusammenfassung

Gemäß der Deklaration von Helsinki muss bei jeglicher medizinischen Forschung am Menschen eine Ethikkommission deren ethische Unbedenklichkeit prüfen. Dazu gehört nicht nur die Abwägung, ob die Risiken für Personen, die an einer Studie teilnehmen, ethisch vertretbar sind, sondern auch, ob die wissenschaftliche Qualität einer Studie ausreichend ist. Allerdings ist die Bedeutung von Ethikkommissionen unterschiedlich, je nachdem, ob die zu bewertende Studie z. B. eine Zulassungsstudie nach Arzneimittelgesetz ist oder ob sie sich außerhalb eines regulatorischen Rahmens bewegt. So ist für solche freien Studien z. B.…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Deutschland Arbeit Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz