CareLit Fachartikel

Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Apps und Wearables

Berensmann, M.; Gratzfeld, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2018 · Heft 1 · S. 314 bis 320

Dokument
343100
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Berensmann, M.; Gratzfeld, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
314 bis 320
Erschienen: 2018-01-24 19:20:45
ISSN
1437-1588
DOI

Zusammenfassung

Apps und Wearables können je nach Zweckbestimmung auch Medizinprodukte sein. Für diese muss der Hersteller nachweisen, dass die Anforderungen gemäß Richtlinie 93/42/EWG erfüllt sind. Abhängig von der Klassifizierung des Medizinproduktes ergeben sich dafür verschiedene Wege: die sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren. Ist das Verfahren positiv abgeschlossen, bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt an. Damit zeigt er an, dass er die Anforderungen der Richtlinie eingehalten hat und daher berechtigt ist, das Produkt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Verkehr zu bringen. In dem Art…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Medizinprodukte Dokumentation Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz