Nahrungsergänzungsmittel
Noble, P. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2017 · Heft 1 · S. 260 bis 267
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Als Konzentrate von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung sind sie dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Dementsprechend müssen sie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. So dürfen Nahrungsergänzungsmittel aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten sowohl Vorschriften in Verordnungen der Europäischen Union (EU) als auch nationa…