Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance – Eine neue Aufgabe für Kliniken und auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Heudorf, U.; Hausemann, A. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2016 · Heft 9 · S. 1351 bis 1359
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Angesichts der Zunahme antibiotikaresistenter Bakterien wurde im Jahr 2011 die Verpflichtung für Kliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren zur Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Die Gesundheitsämter sollen die Einhaltung dieser Vorgabe überwachen. Nachfolgend werden die AVS-Daten aller Krankenhäuser in Frankfurt am Main von 2012 – 2014 sowie die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes vorgestellt. Die Kliniken erfassen den Antibiotikaverbrauch gemäß der gesetzlichen Vorgabe und nach den Ausführungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts als daily defi…