Kinderrechte, Elternrechte und staatliches Wächteramt
Maywald, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2016 · Heft 9 · S. 1337 bis 1342
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kinder sind von Beginn an Träger eigener Rechte. Für die Umsetzung dieser Rechte sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Aber auch staatliche Stellen tragen Verantwortung für Kinderrechte. Gegen den Willen der Eltern darf der Staat erst dann in die elterliche Autonomie eingreifen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Es wird untersucht, ob der Ausbau Früher Hilfen zu einer möglicherweise schleichenden Vorverlagerung der staatlichen Eingriffsschwelle geführt hat und wie dies aus kinderrechtlicher Perspektive zu beurteilen ist. Zu diesem Zweck wird die relevante juristische und sozialwissenschaftliche…