Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe
Morfeld, M.; Koch-Gromus, U. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2016 · Heft 8 · S. 1045 bis 1047
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Reihe von Anforderungen umzusetzen, die das Ziel der Inklusion haben. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014). Alle Staaten, die…