CareLit Fachartikel

Zur Bedeutung der Listen bekannt gemachter Mittel und Verfahren für behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen und zur Bekämpfung von Wirbeltieren auf Grundlage des § 18 In…

Klasen, J.; Schmolz, E.; Hübner, N.; Schwebke, I. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2014 · Heft 4 · S. 568 bis 573

Dokument
343825
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Klasen, J.; Schmolz, E.; Hübner, N.; Schwebke, I.
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
568 bis 573
Erschienen: 2014-04-25 04:17:56
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten dürfen bei behördlich angeordneten Entseuchungen (Desinfektion), Entwesungen (Bekämpfung von Gliedertieren) und Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirbeltieren, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können, nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind und keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben (§ 18 IFSG). Für Hersteller von Desin…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Desinfektion Deutschland Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz