Zulassung von Spendewilligen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen
N.N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2014 · Heft 4 · S. 594 bis 594
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der 77. Sitzung des Arbeitskreises Blut am 24. /25. 02. 2014 wurde folgende Stellungnahme (S 13) verabschiedet: Jeder Blutspender erbringt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Blutversorgung in Deutschland. Information, Aufklärung und Voruntersuchung von Spendewilligen haben eine hohe Bedeutung und Priorität. Im Sinne der rechtlichen und ethischen Gleichstellung von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen muss eine Beteiligung dieser Personen an der Blutspende grundsätzlich ermöglicht und gefördert werden. Entsprechend ist die Eignung zur Blutspende bei Spendewilligen mit körperlich…