Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für die Jahre 2009 bis 2011
Schilling-Leiß, D.; Witt, F.; Tönjes, R. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2013 · Heft 12 · S. 111 bis 127
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes in Deutschland am 1. August 2007 ist jede Gewebeeinrichtung gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über ihre Tätigkeit zu führen und dem Paul-Ehrlich-Institut einmal jährlich bis zum 1. März des Folgejahres einen Bericht zu übermitteln. Hierin sollen Angaben zur Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, beoder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten Gewebe gemacht werden. Die TPG-Meldung soll auf einem vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet veröffentlichen Meldebogen…