Erratum zu: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zu genetischen Untersuchungen bei nicht-einwilligungsfähigen Personen nach § 14 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr. 1c Gen…
N.N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2012 · Heft 8 · S. 1232 bis 1232
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Fassung vom 26. 07. 2011, veröffentlicht und in Kraft getreten am 27. 07. 2011Bundesgesundheitsbl, Gesundheitsforsch, Gesundheitsschutz 54: 1257 – 1261http: //dx. doi. org/10. 1007/s00103-011-1354-6In der oben genannten Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission ist leider ein Fehler enthalten. In Kap. VII. 5. (Seite 1260) steht: Es dürfen nur die für den jeweiligen Untersuchungszweck erforderlichen Analysen der genetischen Probe vorgenommen werden. Andere Feststellungen dürfen nicht getroffen werden. Richtig lautet dieser Absatz: Es dürfen nur die für den jeweiligen Untersuchungszweck erforderlichen Untersu…