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Erratum zu: Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zu genetischen Untersuchungen bei nicht-einwilligungsfähigen Personen nach § 14 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr. 1c Gen…

N.N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2012 · Heft 8 · S. 1232 bis 1232

Dokument
344145
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
1232 bis 1232
Erschienen: 2012-08-30 20:17:32
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

In der Fassung vom 26. 07. 2011, veröffentlicht und in Kraft getreten am 27. 07. 2011Bundesgesundheitsbl, Gesundheitsforsch, Gesundheitsschutz 54: 1257 – 1261http: //dx. doi. org/10. 1007/s00103-011-1354-6In der oben genannten Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission ist leider ein Fehler enthalten. In Kap. VII. 5. (Seite 1260) steht: Es dürfen nur die für den jeweiligen Untersuchungszweck erforderlichen Analysen der genetischen Probe vorgenommen werden. Andere Feststellungen dürfen nicht getroffen werden. Richtig lautet dieser Absatz: Es dürfen nur die für den jeweiligen Untersuchungszweck erforderlichen Untersu…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Dürfen Genetischen Gendiagnostik-Kommission Untersuchungen Erforderlichen Probe Richtlinie Fehler Untersuchungszweck Erratum Jeweiligen Vorgenommen Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz