CareLit Fachartikel

Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen

Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2010 · Heft 1 · S. 245 bis 257

Dokument
344640
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M.
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
245 bis 257
Erschienen: 2010-01-20 13:19:01
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fortund Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse der Heilpraktiker-Anwärter, sondern wird ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt, eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen. Auch wenn Behandlungsfehler oder Todesfälle bei Heilpraktikern b…

Schlagworte

Heilpraktiker Gesundheitswesen Heilkunde Ausbildung Gesundheitsämter Volksgesundheit Behandlungsfehler Hygienekontrollen Praxen Infektionshygiene Complementary Therapies Public Health Health Policy Health Services Patient Safety Hygiene