Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen
Heudorf, U.; Carstens, A.; Exner, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2010 · Heft 1 · S. 245 bis 257
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fortund Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse der Heilpraktiker-Anwärter, sondern wird ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt, eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen. Auch wenn Behandlungsfehler oder Todesfälle bei Heilpraktikern b…