Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Grandt, D. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 10 · S. 1161 bis 1165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, das heißt bei Beachtung aller Anwendungshinweise in Fachinformationen und Beipackzettel können unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) – auch Nebenwirkungen genannt – auftreten. Dass der Nutzen der Therapie im Vergleich zum Risiko durch UAW überwiegt, ist Voraussetzung der Zulassung jedes Arzneimittels. Neben diesen unvermeidbaren Risiken der Therapie gibt es vermeidbare Risiken, die durch Fehler bei der Anwendung des Arzneimittels entstehen. Fehlende Berücksichtigung verschreibungsrelevanter Informationen bei der Verordnung, Fehler bei der Einnahme, ungeeignete Kombination…