Impfmeldepflicht in Sachsen-Anhalt
Oppermann, H.; Wahl, G.; Borrmann, M.; Fleischer, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 9 · S. 1029 bis 1036
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Impfregister wird der personenbezogene Impfstatus möglichst vollständig erfasst und verwaltet. Über individuelle Impferinnerungen und bevölkerungsbezogene Auswertungen von Impflücken soll das Erreichen bestmöglicher Durchimpfungsraten gesteuert werden. In Sachsen-Anhalt besteht eine gesetzliche Impfmeldepflicht an die Gesundheitsämter. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung eines Impfregisters. Allerdings gibt es keine zentralen Vorgaben darüber, wie mit den eingehenden Impfmeldungen zu verfahren ist. Daher sind Initiativen und Konsenslösungen gefragt. In einem Projekt des Arbeitskreis…