Zur Beherrschbarkeit von Infektionsrisiken – Primum non nocere
Nassauer, A.; Fouquet, H.; Mielke, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 6 · S. 689 bis 698
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage nach der „Beherrschbarkeit von Infektionsrisiken“ kommt häufig genug leider erst dann auf, wenn ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung mit dem Vorwurf konfrontiert werden, schuldhaft einen Gesundheitsschaden, zum Beispiel eine postoperative Wundinfektion, herbeigeführt zu haben. Welche Infektionsrisiken voll beherrschbar sind und wer für eine nosokomiale Infektion (NI) haften muss, ist indes in erster Linie keine rechtliche, sondern eine medizinisch-fachliche Frage. Die Haftung eines Arztes (einer Einrichtung) wird häufig mit dem (vermeintlichen) Rechtsbegriff „hygienisch beherrschbares Risiko“ as…