CareLit Fachartikel

Zur Beherrschbarkeit von Infektionsrisiken – Primum non nocere

Nassauer, A.; Fouquet, H.; Mielke, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 6 · S. 689 bis 698

Dokument
344764
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Nassauer, A.; Fouquet, H.; Mielke, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
689 bis 698
Erschienen: 2009-06-14 17:18:26
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Die Frage nach der „Beherrschbarkeit von Infektionsrisiken“ kommt häufig genug leider erst dann auf, wenn ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung mit dem Vorwurf konfrontiert werden, schuldhaft einen Gesundheitsschaden, zum Beispiel eine postoperative Wundinfektion, herbeigeführt zu haben. Welche Infektionsrisiken voll beherrschbar sind und wer für eine nosokomiale Infektion (NI) haften muss, ist indes in erster Linie keine rechtliche, sondern eine medizinisch-fachliche Frage. Die Haftung eines Arztes (einer Einrichtung) wird häufig mit dem (vermeintlichen) Rechtsbegriff „hygienisch beherrschbares Risiko“ as…

Schlagworte

Infektionsrisiken postoperative Wundinfektion nosokomiale Infektion Haftung Hygienestandards rechtliche Analyse Infection Control Postoperative Complications Liability Hygiene Guidelines Risk Assessment Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz