Register für klinische Studien
Antes, G.; Dreier, G.; Hasselblatt, H.; Blümle, A.; Schumacher, M. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 4 · S. 459 bis 462
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer klinische Studien durchführt, hat eine Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse gegenüber Patienten, Förderern, Fachkollegen und der Öffentlichkeit. Eine verzögerte oder unterbliebene Publikation von Studien mit nicht erwünschten oder vermeintlich uninteressanten Ergebnissen sowie die schnelle und mehrfache Publikation erwünschter Ergebnisse können zu einer massiv verzerrten Wahrnehmung führen, das heißt zum Beispiel zur Überbetonung des Nutzens einer Therapie bei gleichzeitiger Missachtung möglicher Risiken. Ein wichtiger Baustein, um dem Problem des „Under Reportings“ entgegenzuwirken, sind umfa…