CareLit Fachartikel

Besonderheiten bei der Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel

Sudhop, T. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 4 · S. 439 bis 443

Dokument
344788
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Sudhop, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
439 bis 443
Erschienen: 2009-04-03 18:18:09
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Mit der Aufnahme des Compassionate Use in das 14. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, noch nicht zugelassene Arzneimittel an bestimmte Patienten außerhalb klinischer Prüfungen abzugeben. Voraussetzung für den Compassionate Use ist, dass für das betreffende Arzneimittel ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde oder noch nicht abgeschlossene klinische Prüfungen mit diesem Arzneimittel durchgeführt werden. Zusätzlich darf die Anwendung nur bei Patienten erfolgen, die an einer zu einer schweren Behinderung führenden Erkrankung leiden oder deren Krankheit lebensbedrohend…

Schlagworte

Compassionate Use nicht zugelassene Arzneimittel Arzneimittelgesetz klinische Prüfungen Patienten schwere Behinderung lebensbedrohliche Erkrankung rechtliche Vorgaben Unapproved Drugs Drug Approval Clinical Trials as Topic Patient Selection Drug Regulations Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz