Aufgaben und Erfahrungen der Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Kühn-Mengel, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2009 · Heft 1 · S. 92 bis 95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf der Grundlage § 140h Sozialgesetzbuch V (SGB V), der im Jahr 2004 in das SGB V neu aufgenommen wurde, setzt sich die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten in den jeweiligen Gremien, in Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit und dafür ein, die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Aufklärung, Information und gemeinsame Entscheidung in allen Bereichen des Gesundheitswesens gewissenhaft umzusetzen. Zurzeit erarbeitet sie in einer parlamentarischen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Experten und Patientenorganisationen Inhalte für ein Patientenrechtegesetz. Die S…